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LG Mainz, 22.11.2005 - 10 HKO 31/05, 10 HK.O 31/05 |
Zitiervorschläge
LG Mainz, Entscheidung vom 22. November 2005 - 10 HKO 31/05, 10 HK.O 31/05 (https://dejure.org/2005,36234)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.03.1996 - II ZR 263/94
Aufstellung der Jahresbilanz in einer KG; Abgrenzung der Verantwortlichkeit der …
Auszug aus LG Mainz, 22.11.2005 - 10 HKO 31/05
Von dem im Gesellschaftsvertrag einer Personenhandelsgesellschaft vereinbarten Schriftformerfordernis kann auch bei konkludenten Änderungen des Gesellschaftsvertrages jederzeit einstimmig ohne Wahrung der vorgeschriebenen Schriftform abgesehen werden ( im Anschluss an BGHZ 132, 263 / 270 ).Von dem Schriftformerfordernis kann auch bei konkludenten Änderungen des Gesellschaftsvertrages, soweit nicht zwingendes Handelsrecht entgegensteht, von den Gesellschaftern jederzeit einstimmig ohne Wahrung der vorgeschriebenen Form abgesehen werden (vgl. BGHZ 132, 263/270 f;… Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 105, Rn. 62-63).
Nach der Rechtsprechung besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass eine langdauernde tatsächliche Abweichung vom Gesellschaftsvertrag dessen einvernehmliche Änderung bewirkt hat (BGHZ 132, 263/271).